Anmelden und Daten eintragen
Geben Sie im ersten Schritt Ihre persönlichen Daten für die Auszahlung der Prämie an. Ihre Daten und Dokumente werden unter Einhaltung höchster Schutzbestimmungen nach der DSGVO verarbeitet und gespeichert.
Der Verkehrssektor zählt zu den größten Verursachern von Treibhausgasen. Sie als E-Autofahrer leisten bereits einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen. Denn mit unserem Ökostrom an unseren öffentlichen Ladesäulen in Ratingen sind Sie klimaneutral unterwegs. Mit der Registrierung Ihres E-Fahrzeugs im THG-Quotenhandel können Sie allerdings noch mehr für den Klimaschutz tun und sich gleichzeitig eine jährliche Prämie in Höhe von 255,00 Euro (steuerfrei) sichern. Was die THG-Quote ist und wie Sie sich registrieren, erfahren Sie hier.
Die Abkürzung „THG“ steht für Treibhausgasminderungsquote und wurde von der Bundesregierung als Klimaschutzinstrument zur Förderung von umweltfreundlichen Antriebsarten eingeführt, um Deutschlands Klimaziele erreichen zu können. Sie begrenzt den CO2-Austoß, der bei der Produktion von Kraftstoffen wie Benzin und Diesel entsteht. Mineralölkonzerne dürfen damit nur eine begrenzte Zahl an Tonnen CO2 pro Jahr erzeugen. Bisher mussten die Konzerne eigenständig dafür sorgen, diese Quote einzuhalten. Ab 2022 dürfen die Konzerne auch auf Emissionseinsparungen von privat- oder gewerblich genutzten E-Fahrzeugen zurückgreifen. Die Fahrer von Elektrofahrzeugen können also ihre Emissionseinsparungen an Mineralölkonzerne weitergeben und sich dafür eine jährliche Prämie in Höhe von 255,00 Euro sichern. Über uns nehmen Sie ganz einfach mit Ihrem E-Fahrzeug an dem Handel teil.
Geben Sie im ersten Schritt Ihre persönlichen Daten für die Auszahlung der Prämie an. Ihre Daten und Dokumente werden unter Einhaltung höchster Schutzbestimmungen nach der DSGVO verarbeitet und gespeichert.
Um ein Elektrofahrzeuge für die THG-Quote zu registrieren, benötigen wir einen Scan oder ein Foto Ihres Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) über das Online-Formular. Achten Sie beim Hochladen bitte darauf, dass alles gut lesbar und vollständig ist.
Wichtig: Es muss diejenige Person angemeldet werden, die auch im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter*in eingetragen ist.
Nachdem Sie das Formular abgeschickt haben, beauftragen Sie uns mit der Abwicklung und Vermarktung Ihrer THG-Quote. Sie können sich derweil auf Ihre Prämie freuen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang.
Die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) verpflichtet die Mineralölkonzerne, die in Deutschland Diesel oder Benzin handeln und verkaufen, Ihre CO2-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz (Quote) zu senken. Sie können dies tun, indem sie selbst vergleichsweise CO2-arme Kraftstoffe verkaufen (z. B. Biodiesel, E10) oder Dritte dies für Sie tun. Dritte sind z. B. Besitzer von E-Fahrzeugen, wie Sie.
Sie sind als Besitzer*in eines E-Fahrzeugs berechtigt, die damit einhergehenden CO2-Einsparungen an die quotenverpflichteten Unternehmen zu verkaufen. Aktuell ist dies noch zwingend über Ihren Stromlieferanten notwendig. Um Ihre THG-Quote zu verkaufen, können Sie sich ganz einfach über unser Anmeldeformular in nur wenigen Schritten registrieren. Wir benötigen lediglich Ihren Vor-und Nachnamen sowie Ihre E-Mail-Adresse. Ihre Anschrift müssen Sie nicht gesondert eingeben, diese entnehmen wir Ihrem Fahrzeugschein.
Gemäß § 22 Nr. 3 EStG zählen Prämien zu sonstigen Leistungen und sind bis zu der Freigrenze von 255,00 Euro im Jahr steuerfrei, so auch die THG-Prämie. Liegt die THG-Prämie bei maximal 255,00 Euro und Sie erzielen keine weiteren Einnahmen, müssen Sie keine Steuern zahlen. Überschreitet man die Freigrenze, ist die gesamte THG-Prämie zu versteuern. Da wir allerdings keine Befugnis zur steuerlichen Beratung haben, empfehlen wir Ihnen, falls Sie sich unsicher sind, Ihren Lohnsteuerhilfeverein oder Ihre*n Steuerberater*in zur Rate zu ziehen. Für Firmenkund*innen ist der Auszahlungsbetrag netto zzgl. der Umsatzsteuer zu verstehen. Für die Buchung erhalten Sie eine Gutschrift an Ihre Firmenadresse, so wie diese im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Sie müssen nicht mehr tun, als eine Kopie (Scan oder Foto) Ihres Fahrzeugscheins hochzuladen und ein paar wenige personenbezogene Angaben zu machen sowie der Bestimmung der Stadtwerke Ratingen als Ihren Dienstleister für die Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote zuzustimmen. Wichtig ist, dass Sie als sich registrierende Person auch der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter sind. Falls Sie die Registrierung für mehrere Jahre vornehmen, müssen Sie jeweils zum Anfang des Jahres bestätigen, dass Sie noch im Besitz des Fahrzeugs sind. Hierfür erhalten Sie eine Aufforderung per E-Mail.
Ihre THG-Quotenmengen sind zu gering, als dass Sie diese an die Mineralölkonzerne verkaufen könnten. Daher bündeln die Stadtwerke Ratingen in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister Ihre Quoten mit den Quoten der übrigen Kund*innen, um so für Sie attraktive Erlöse zu generieren. Außerdem sind eine Reihe administrativer Prozesse bei mehreren Behörden zu durchlaufen, die nur fachlich versierte Dienstleister übernehmen können.
Innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Registrierung überweisen wir Ihre Prämie direkt auf Ihr Bankkonto
Die Emissionen, die Ihr Elektroauto einspart, können wir jährlich beim Umweltbundesamt zertifizieren lassen. Sie erhalten eine jährliche Auszahlung von uns, solange Sie Halter*in des Fahrzeuges sind. Um dies nachzuwiesen, können Sie jährlich unkompliziert Ihren Fahrzeugschein bei uns hochladen. Sollten sich die gesetzlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern, kann es sein, dass wir die Zahlungen anpassen müssen. Abhängig von den Entwicklungen könnten die Prämien ggf. auch erhöht werden.
Sie können die Registrierung auch direkt für drei Jahre bei uns vornehmen. In diesem Fall müssen Sie nur jeweils zum Jahresanfang bestätigen, dass Sie noch im Besitz des E-Fahrzeugs sind. Aber keine Sorge, wir erinnern Sie rechtzeitig per E-Mail.
Die THG-Quote kann bis zum 31. Dezember des aktuellen Jahres beantragt werden. Ihre Prämie erhalten Sie immer in voller Höhe für das ganze Jahr, unabhängig vom Registrierungszeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres, also auch wenn Sie Ihr E-Fahrzeug erst im Dezember registrieren.
Ja, Sie müssen das E-Auto bereits besitzen, um Ihre Quote zu verkaufen.
Ja, Sie können ganz unkompliziert auch mehrere E-Autos in unserem Anmeldeformular anmelden.
Nein, es sind ausschließlich vollelektrische Autos (BEV) für die Prämie berechtigt.
Ja, Sie können Ihren E-Leasing-Wagen bei uns anmelden, wenn Sie im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter*in eingetragen sind.
Ja, denn als Voraussetzung für die Prämie gilt, dass Sie Ihr E-Fahrzeug für mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr besitzen.Ja, denn als Voraussetzung für die Prämie gilt, dass Sie Ihr E-Fahrzeug für mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr besitzen.
Ja, Sie können genau wie jede Privatperson die THG-Quote für Ihre E-Fahrzeuge geltend machen. Wichtig ist, dass Antragsteller*in und der/die im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter*in ein und dieselbe Person bzw. Unternehmen ist. Außerdem achten Sie bitte darauf, in der Registrierung Ihrer E-Fahrzeuge für die THG-Quote zu Beginn anzugeben, dass Sie ein gewerblicher Nutzer sind, da beispielsweise auf den ausgezahlten Bonus die Umsatzsteuer zusätzlich an Sie ausgezahlt wird.
Ihre Daten und Dokumente werden bei Einhaltung höchster Schutzbestimmungen nach der DSVGO verarbeitet und gespeichert. Sie werden ausschließlich zur Durchführung der für die THG-Quote notwendigen Prozesse verwendet und gespeichert (vorgeschrieben für drei Jahre). Für die Speicherung Ihrer Daten und Dokumente wird der Open Cloud Service der Deutschen Telekom AG genutzt, sodass eine Weitergabe in Drittländer ausgeschlossen ist. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie unseren Datenschutzinformationen (DSI).
Unser Kundenberater Jürgen Rodenbröker hilft Ihnen gerne weiter. Sie erreichen Ihn von montags bis donnerstags von 08:00 Uhr – 16:00 Uhr und freitags von 08:00 – 12:00 Uhr.
Beratungstelefon
02102 485-999