Ladestationen in Tiefgaragen und an Garagenhöfen

Was muss ich tun, damit unser Garagenhof mit Strom versorgt werden kann?

Sie sind Eigentümer*in einer Garage oder eines Stellplatzes auf einem Garagenhof, auf dem eine Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge installiert werden soll? Der Garagenhof verfügt bisher allerdings nicht über einen Strom-Netzanschluss?

Kein Problem, denn die Stadtwerke Ratingen stellen Ihnen gerne den für Ihre Ladeinfrastruktur notwendigen Strom-Netzanschluss in Ihrem Garagenhof her. Hierfür wird eine Zähleranschlusssäule (ZAS) auf dem Gemeinschaftsgrundstück errichtet. Bitte beachten Sie, dass für die Errichtung einer ZAS eine Vollmacht und die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich ist, da die ZAS auf einem Gemeinschaftsgrundstück errichtet wird.

Tipp: Informieren Sie die Miteigentümer*innen über Ihr Vorhaben und suchen Sie sich Mitstreiter*innen, die für die Installation eines Strom-Netzanschlusses votieren.

NRW-Förderung für Netzanschlüsse in Stellplatzkomplexen und Garagenhöfen

Das Land NRW fördert seit dem 01.04.2022 erstmalige Netzanschlüsse für nicht-elektrifizierte Stellplatzkomplexe und übernimmt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 10.000 Euro. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist ein örtlich zusammenhängender Komplex mit mindestens vier Stellplätzen (min. zwei Jahre alt) sowie die Errichtung von mindestens einem Ladepunkt mit mindestens 11 kW Ladeleistung.

Weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie unter elektromobilitäet.nrw

Ladestationen in Tiefgaragen und an Garagenhöfen

Checkliste – So funktioniert´s

E-Ladeboxen für den eigenen Stellplatz oder die eigene Garage.

1. Schritt: Ergebnis Ihrer Eigentümerversammlung

Ein*e Bevollmächtigte*r der Eigentümergemeinschaft setzt sich mit den Stadtwerken Ratingen in Verbindung und schildert das Vorhaben. Lassen Sie uns bitte im Vorfeld das Abstimmungsergebnis Ihrer Eigentümerversammlung mit allen Unterschriften per E-Mail oder postalisch zukommen.

2. Schritt: Ihre Anfrage

Wir leiten Ihre Anfrage an einen Kooperationspartner weiter. Der Kooperationspartner vereinbart anschließend mit der/dem Bevollmächtigten einen Besichtigungstermin vor Ort.

3. Schritt: Prüfung Strom-Anschlussleistung

Die Eigentümergemeinschaft beauftragt den Kooperationspartner bei den Stadtwerken Ratingen / Abteilung Netze anzufragen, welche Strom-Anschlussleistung maximal verfügbar ist. Die Abteilung Netze übermittelt dem Kooperationspartner den Wert.

4. Schritt: Kostenvoranschlag

Die Eigentümergemeinschaft erhält vom technischen Vertrieb der Stadtwerke Ratingen zur Errichtung einer ZAS einen Kostenvoranschlag (falls technisch realisierbar).
Für die anschließende Beauftragung ist das Einverständnis aller Miteigentümer*innen erforderlich.

5. Schritt: Fachgerechte Montage Ihrer Ladestationen

Wir übernehmen den Anschluss sowie die fachgerechte Montage der ZAS. Nach der Fertigstellung der ZAS beauftragt jede*r Eigentümer*in für die Montage einer Wallbox in der eigenen Garage den Elektroinstallateur seiner Wahl.

Grundstücke die im Gemeinschaftseigentum stehen, erhalten einen Anschluss für die Versorgung der Garagen oder Stellplätze. Für jede Garage kann der Verbrauch separat ermittelt und mit den Stadtwerken Ratingen abgerechnet werden.

Warum kann der Anschluss sowie der Zähler nicht direkt in der jeweiligen Garage montiert werden?

Garagen und Stellplätze haben meist keine eigene Hausnummer. Im Störungsfall müssen die Eigentümer, die den Zugang ermöglichen können, erst aufwendig ermittelt werden.

Bitte beachten Sie: Dieser Leitfaden beschreibt die Vorgehensweise in Gemeinschaftsanlagen mit Einzelgaragen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Er versteht sich vielmehr als erste Orientierungsstufe und soll bei der eigenen Erstellung eines Beschlussantrages an die Garageneigentümerversammlung erste Ansatzpunkte ermöglichen.