Das Land NRW fördert seit dem 01.04.2022 erstmalige Netzanschlüsse für nicht-elektrifizierte Stellplatzkomplexe und übernimmt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 10.000 Euro. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist ein örtlich zusammenhängender Komplex mit mindestens vier Stellplätzen (min. zwei Jahre alt) sowie die Errichtung von mindestens einem Ladepunkt mit mindestens 11 kW Ladeleistung.
Weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie unter elektromobilitäet.nrw