Für Sie als Mieter glich der Weg zur eigenen Wallbox bisher einem Hindernisparcours. Doch jetzt ist der Weg für Sie frei. Denn durch die am 1. Dezember 2020 in Kraft getretenen Neuregelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben Sie als Mieter einen Anspruch auf eine eigene Wallbox für Ihr E-Auto am gemieteten Stellplatz. Als Mieter tragen Sie dabei alle Kosten sowie das Betriebsrisiko für die Installation der Wallbox.
Der Vermieter kann die Installation einer Wallbox nur noch in begründeten Fällen, wie beispielsweise im Falle des Denkmalschutzes, untersagen. Für Sie als Mieter wird es somit deutlich leichter, eine Ladelösung für Ihr E-Fahrzeug an einem gemieteten Stellplatz anzubringen.